Opt-Out

Schütze Deine Daten.

Informationen zum Opt-Out Verfahren der elektronischen Patientenakte (ePA) und wie Sie wider­sprechen können.

Eine Informationsseite des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte – Landesverband Bayern

Elektronische Patientenakte für alle. Auch für mich?

Aus Opt-In wird Opt-Out

— Im Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (Digitalgesetz DigiG) wurde festgelegt, dass das Führen einer elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland verpflichtend ist, sofern die gesetzlich Versicherten nicht widersprechen. („Opt-Out“ Möglichkeit).

Seit 2021 besteht die Möglichkeit eine ePA zu nutzen. Bisher gab es eine klare „Opt-In“-Lösung. Die Patienten mussten aktiv zustimmen, um eine ePA zu nutzen (Opt-In). Dies taten circa ein Prozent der möglichen Nutzer. Dies zeigt eine sehr geringe Akzeptanz.

Ab 15. Januar 2025 wird aus der „Opt-In“ eine „Opt-Out“ Entscheidung. Dies soll den Anteil an der ePA-Nutzern vergrößern.

Die gesetzlich Versicherten müssen aktiv der Einrichtung einer ePA widersprechen (Option OUT). Es kann gegen die gesamte Bereitstellung der ePA widersprochen werden. Es ist aber auch ein Widerspruch gegen bestimmte Anwendungsfälle möglich.

Mediziner sind verpflichtet, die ePA zu nutzen bzw. zu befüllen. Somit liegt es in Ihren Händen, auf Ihre Daten zu achten. Die elektronische Patientenakte (ePA) birgt sowohl Vorteile als auch potenzielle Gefahren.

Welche Vorteile hat die ePA?

— Die ePA ermöglicht es Patienten ihre medizinischen Daten zentral zu speichern und von verschiedenen Gesundheitsdienstleistern abzurufen.

Neben der Transparenz, der Effizienz sind es gerade Gründe einer Kostenersparnis durch die Digitalisierung, die als Vorteile einer ePA gesehen werden.

Welche Nachteile hat die ePA?

— Dagegen sind der Datenschutz, die fehlende Zustimmung, die technischen Probleme und die Abhängigkeit von der EDV als maßgebliche Nachteile und Risiken zu sehen.

Wie kann ich der ePA widersprechen?

— Um Ihnen die Möglichkeit des Widerspruches (Opt-Out) gegen das verpflichtende Führen einer ePA zu geben, haben wir Ihnen im Folgenden die Möglichkeiten eines Widerspruches zusammengesellt.

Opt-Out
Möglichkeiten

Wie kann ich der eigenen elektronischen Patientenakte oder deren Anwendungen widersprechen?

  1. Per ePA-App, die von den Kranken­kassen zur Verfügung gestellt werden. Die notwendige ePA-App Ihre Krankenkasse finden Sie in der Regel im App Store (iOS) oder im Google Play Store (Android).
  2. Eingeschränkt über die Ombudsstelle der gesetzlichen Krankenkasse.

Sämtliche Widersprüche gegenüber Ihrer Krankenkasse können Sie auch schriftlich geltend machen. Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten haben auf Widersprüche keinen Einfluss.

Welche Opt-Out-Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung?

Im Folgenden finden Sie eine Auflistung aller Opt-Out-Optionen mit der Angabe wo Sie diese aktivieren bzw. vornehmen können:

  • Bereitstellung

    — Widerspruch gegen die Bereitstellung der ePA

    ePA-App

  • Einstellen von Daten

    — Widerspruch gegen das Einstellen von Daten der Krankenkassen (nach § 350 SGB V)

    ePA-App

  • Anwendungsfälle

    — Widerspruch gegen einen bestimmten Anwendungsfall der ePA, zum Beispiel den Medikationsprozess

    ePA-App Ombudsstelle

  • Forschungszwecke

    — Widerspruch gegen die Bereitstellung von ePA-Daten für Forschungszwecke (gesamthaft oder bezogen auf bestimmte Zwecke)

    ePA-App Ombudsstelle

  • Zugriff Arztpraxis

    — Widerspruch gegen den Zugriff einer Arztpraxis generell auf die ePA

    ePA-App Ombudsstelle

  • Zugriff Dokumente

    — Widerspruch gegen den Zugriff einer Arztpraxis auf bestimmte Dokumente oder Daten eines Anwendungsfalls der ePA

    ePA-App

  • Zugriffsdauer

    — Anpassung der Dauer der Zugriffsberechtigung auf die Dokumente der ePA (1 Tag bis unendlich)

    ePA-App

  • Verbergen

    — Verbergen von Dokumenten oder Anwendungsfällen der ePA (gilt immer gesamthaft und kann nicht auf einzelne Arztpraxen bezogen werden)

    ePA-App

  • Löschen

    — Löschen von Dokumenten oder eines kompletten Anwendungsfalls der ePA (Beispiel Medikationsprozess: Der Versicherte kann einzelne Daten oder einen Eintrag aus einem Medikationsplan nicht löschen, den gesamten Medikationsplans jedoch schon.)

    ePA-App

Risiken der ePA

Der gläserne Patient

Datenmissbrauch, Hackerangriffe und ein großzügiger Abfluss der Daten an Forschungsinstitute und Pharmaindustrie dürften als die größten Gefahrenquellen der uneingeschränkten Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) anzusehen sein. Hier gilt es Nutzen und Risiko genau abzuwägen.

»Europaweiter Zugriff auf deutsche Patientendaten? …Datenschützer warnen.«

tagesschau.de — 24.01.2024

»Datenschutz bei E-Patientenakte: ›Gesundheitsdaten-Bullerbü‹ realitätsfern«

heise.de — 23.11.2023

»Ärzte skeptisch wegen digitaler Patientenakte«

zdf.de — 29.12.2023

»Elektronische Patientenakte: Vollständige Anonymisierung der Daten nicht sicher«

heise.de — 16.11.2023

»Neue Probleme bei der elektronischen Patientenakte: Zeitplan wackelt erneut«

chip.de — 17.11.2023